Beobachtung eines Vorfalls
Ein potenzieller Hinweisgeber im Unternehmen beobachtet einen Vorfall, den er als Rechtsverletzung einstuft.
Abgabe über das Hinweisgebersystem
Anschließend kann die Person ihre Beobachtungen anonym und vertraulich im Hinweisgebersystem melden. Hierbei ist der Datenschutz wichtig: Metadaten von hochgeladenen Zusatzinformationen werden gelöscht, um die Anonymität zu schützen.
Kommunikation mit den Zuständigen
Sobald ein Hinweis eingeht, wird der zuständige Mitarbeiter oder Ombudsmann automatisch informiert. Sind Bearbeiter und Hinweisgeber gleichzeitig im System, können sie in Echtzeit miteinander kommunizieren – der Hinweisgeber bleibt anonym, wichtige Rückfragen können geklärt werden.
Prüfung der Vorwürfe
Das Unternehmen untersucht den Vorfall und entscheidet über die Konsequenzen. Diese Entscheidungen können sowohl interne Maßnahmen als auch rechtliche Schritte umfassen, je nach Schwere und Art des Verstoßes.
Abschließende Bewertung
Zum Schluss wird geprüft, ob das Anliegen der Meldung erfolgreich geklärt werden konnte. Dieser Schritt ist entscheidend, um die Wirksamkeit des Hinweisgebersystems zu bewerten.